Partizipation

Partizipation

Partizipation im Kinderhaus Edith Stein

Partizipation bedeutet, dass alle Kinder in der Kindertageseinrichtung das Recht haben, ihre persönlichen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse, Interessen und Ideen in den Alltag der Kindertageseinrichtung einzubringen und diesen mitzugestalten. Die selbst bestimmte Beteiligung von Kindern in pädagogischen Einrichtungen an allen sie betreffenden Angelegenheiten ist ein eigenständiges Recht von Kindern.

Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen von Beteiligung, Teilhabe bzw. Mitbestimmung. Partizipation im Kinderhaus Edith Stein ist die altersgemäße Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung. Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine positive Grundhaltung des pädagogischen Fachpersonals. Die Kinder müssen als Gesprächspartner wahrgenommen und ernst genommen werden, ohne dass die Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden.

Ebenso sehen wir als Einrichtung die Partizipation als wichtige Lern- und Entwicklungsaufgabe an. Wir möchten die Kinder in Gestaltungs- und Entwicklungsprozesse mit einbeziehen und sie daran Teil haben lassen. Durch ihre Beteiligung lernen sie Formen von Mitbestimmung und Mitwirkung kennen. Dies ist deshalb so wichtig, weil unsere Kinder in einer Demokratie aufwachsen.

Grundlegende Idee der Demokratie ist, dass jeder Bürger in einem Staat das Recht haben muss, mitzubestimmen, was in seinem Land passiert. Mitbestimmung und die damit verbundene Verantwortung kann mit Kindern – angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – im Kindergarten gelebt werden.

Das Kind erfährt dadurch Selbstwirksamkeit und entwickelt Eigenverantwortung sowie Gemeinschaftsfähigkeit. 

Werden Kinder aktiv an den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt, sind sie gefordert, gemeinsam Lösungen für den Alltag zu finden. Dabei bauen Kinder Problemlösungskompetenz auf. Indem Kinder in Entscheidungsprozesse eingebunden werden und diese mitverantworten, entwickeln sie Entscheidungsfähigkeit. Bei gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozessen treten die Kinder mit anderen aktiv in Auseinandersetzung und entfalten so auch ihre Kommunikations- und Kritikfähigkeit.

„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“ (Richard Schröder)


 Die fünf Prinzipien der Partizipation

  1. Prinzip: Information

Die Kinder müssen wissen, worum es bei der zu treffenden Entscheidung geht. Inhaltlich und thematisch muss ein Bezug zu den Kindern vorhanden sein. Auch mögliche Alternativen müssen die Kinder kennen. Abstrakte Inhalte sind an den Erfahrungen der Kinder anzuknüpfen.

  1. Prinzip: Transparenz

Die Strukturen und Methoden der Beteiligung müssen den Kindern klar sein. Ihnen muss klar sein, wie sie sich beteiligen können. Durch wiederkehrende Settings entwickeln die Kinder Sicherheit in der Entscheidungsfindung.

  1. Prinzip: Freiwilligkeit

Der Umgang untereinander erfolgt gleichberechtigt. Die Kinder entscheiden selbst, ob sie sich beteiligen wollen. Die Verantwortung für den Prozess tragen weiterhin die Erwachsenen. Sie unterstützen die Kinder eine angemessene Gesprächs­ und Streitkultur zu entwickeln.

  1. Prinzip: Verlässlichkeit

Die Erwachsenen sind Begleiter und lassen die Kinder in dem Prozess nicht allein. Die Rechte der Kinder finden Beachtung. Entscheidungen müssen zeitnah umgesetzt werden. Sollte dies scheitern, sind die Gründe dafür transparent zu machen.

  1. Prinzip: individuelle Begleitung

Kinder müssen bei der Umsetzung ihres Rechtes auf Beteiligung aktiv unterstützt werden. Die Unterstützung ist individuell von Kind zu Kind verschieden.