Notbetreuung

Notbetreuung

Notbetreuung

im Kinderhaus Edith Stein

Die katholischen Kindergärten in Mannheim haben einen einheitlichen „Notfallplan bei Personalmangel“. Dieser Notfallplan regelt die Maßnahmen die zu ergreifen sind, wenn Mitarbeiter*innen ausfallen. 

Wenn mehr als 40% des Personals fehlt, werden entweder die Öffnungszeiten oder die Kinderanzahl reduziert. Bei Reduzierung der Kinderzahl, können nur noch Kinder betreut werden, deren Eltern beide Berufstätig sind, bzw. Alleinerziehende die Arbeiten, Eltern in Ausbildung oder Studium sind, oder eine Notsituation erklären und nachweisen können (Notplatzvergabe). Alle anderen Kinder müssen dann zu Hause bleiben.

Damit wir einen Überblick über den Anspruch auf Notbetreuung haben, benötigen wir eine Anmeldung sowie einen Nachweis vom Arbeitgeber über den Beschäftigungsumfang. Somit ist eine objektive Vergabe der Notbetreuungsplätze gewährleistet.

Da uns Krankmeldungen von pädagogischen Personal kurzfristig erreichen, müssen wir bei vielen Krankmeldungen mitunter auch kurzfristige Notmaßnahmen einleiten. Dies ist für die Betroffenen Familien sicherlich eine schwierige Situation. Für uns als Einrichtung in Bezug auf die Aufsichtspflicht und geltende gesetzliche Regelungen jedoch unerlässlich.

Aufgrund von Betreuungsausfallzeiten durch Notbetreuung, haben Eltern keinen Anspruch auf Rückerstattung von Betreuungs- und Essenskosten, da dies eine Monatspauschale ist.

Der Personalausfallplan tritt in Kraft, wenn aufgrund von:

• Personalerkrankung

• Zusätzlicher Fortbildung, Besprechung oder Urlaub 

die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann und somit gesetzliche Bestimmungen nicht mehr eingehalten werden würden, die dem Wohl des Kindes dienen.

Wieviel Personal wird benötigt?

Entscheidend ist die Gruppenzusammensetzung der anwesenden Kinder: 

• ihr Alter 

• ihr Entwicklungsstand 

•ihre Eigenarten, Charaktere und Tagesformen

• ihr Gruppenverhalten

• Anzahl der anwesenden Kinder

Entscheidend ist das anwesende Personal:

• die Belastbarkeit

• Tagesform 

• Qualifizierung

Wer entscheidet, ob ein Personalausfallplan notwendig ist?

• Einrichtungsleitung

• ist diese nicht da, dann die stellvertretende Einrichtungsleitung

• ist diese nicht da, die anwesenden Erziehern

Der Träger wird über die getroffene Entscheidung umgehend benachrichtigt.

Worüber wird entschieden?                                                 

• Anforderung einer Vertretungskraft                               

• eine erforderliche Gruppenzusammenlegung

• Angebot eingeschränkter Öffnungszeiten, bzw. „nur“ für Notfälle

• eine Schließung von Teilgruppen bzw. Gruppen bzw. der Einrichtung

Was geschieht bereits vor einer Schließung innerhalb unseres Kinderhauses?  

• das pädagogische Angebot bei einer eingeschränkten Öffnungszeit bzw. Notfällen

• die Vorbereitungszeit der Fachkräfte wird ersetzt durch Zeit und Arbeit mit und am Kind

• Ausfall von: Projekten, Sonderaktivitäten und Angeboten

• Geplante Fortbildungen werden abgesagt

• Anwesenheit von Eltern bis zum Eintreffen weiterer Fachkräfte während der Bring- und Abholzeiten als Unterstützung

• Verlängerung der Arbeitszeit unserer Teilzeit- und Vollzeitkräfte, wenn möglich                  

Welche Auswirkungen könnten auf Sie als Eltern zukommen (aufgrund des Arbeitszeitgesetzes + der Aufsichtspflicht)?

• ein Elternteil bleibt in der Einrichtung bis zum Eintreffen einer Vertretungskraft

• Bitte an Sie innerhalb der Bringzeit, Ihr Kind wieder mitzunehmen

• Mitteilung an Sie, mit der Bitte, Ihr Kind früher abzuholen

• Ausfall eines Teils des Öffnungszeitangebotes

• Notplatzangebot

• Schließung der Einrichtung

Welche Kriterien gelten bei einer Notplatzvergabe?

• Oberstes Ziel: Berücksichtigung des größtmöglichen Wohles des Kindes

• Berufstätige, alleinerziehende Eltern

• Berufstätige Eltern

• Eltern in Ausbildung oder Studium

• Erklären und Nachweisen einer Notsituation  

Stufe 1: bis 20% Personalausfall

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

− Mitarbeiter setzen Verfügungszeit ein

− Teilzeitbeschäftigte übernehmen Mehrarbeit

− Projekte und Aktivitäten werden reduziert

Stufe 2: ab 20% bis zu 40% Personalausfall 

Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 1 werden umgesetzt:

• Einstellung einer Vertretungskraft; ggf. Beantragung einer Vertretungskraft bei der GKG.

Stufe 3: ab 40% bis zu 70% Personalausfall

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

• Vertretungskraft bleibt oder wird neu/zusätzlich beantragt

• Organisation einer Gefälligkeitsaufsicht durch eine im Umgang mit Kindern

geeignete Betreuungskraft (z.B. Eltern oder Ehrenamtliche) für max. 2 Tage als

Überbrückungsmaßnahme. Diese geeignete Betreuungskraft führt nicht die

alleinige Aufsicht.

• Individuelle Abwägung, ob geplante Fortbildungen wahrgenommen werden

können.

• Der Betrieb wird heruntergefahren.

Zwei Stellschrauben zur Regulierung sind möglich: Reduzierung der

Betreuungszeit oder Reduzierung der Kinderzahl. 

Stufe 4: ab 70 % Personalausfall

Die Einrichtung wird vorübergehend geschlossen bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.